Wir beraten Sie: für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit in Ihrem Zuhause.
Angehörige und Pflegepersonen übernehmen einen Großteil der Pflegeleistungen und tragen eine große Verantwortung für ihren zu pflegenden Menschen. Eine hohe Qualität und Sicherheit der Pflege, die Wahrung der Selbstständigkeit der zu pflegenden Person und die Vereinbarkeit mit dem eigenen Leben sind dabei Herausforderungen, die es zu meistern gilt.
Die gute Nachricht ist: Es gibt viele Angebote, die Sie in Anspruch nehmen können! Finanzielle und materielle Hilfen sowie persönliche Beratung und Unterstützungsangebote, die ein Ziel haben: die Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Lebenssituation und Betreuung.
Wir zeigen Ihnen, was Ihnen wirklich zusteht!

LASSEN SIE SICH BERATEN

Wir sind an Ihrer Seite
Eine fundierte Beratung zu pflegender Personen sowie pflegender Angehöriger und Pflegepersonen ist ein wichtiger – und ab Pflegegrad 2 sogar verpflichtender – Bestandteil qualifizierter Pflege.
Die richtige Beratung für Ihre Fragen
Die Experten des Teams APd-Beratung unterstützen Sie in allen Bereichen rund um die häuslichen Pflege.
Leistungen, wie:
- Individuelle Pflegeberatung in Bochum und Umgebung
- Wohnraumberatung
- Pflegegradüberprüfung oder
- Schulungen
werden gemeinsam besprochen und individuell angepasst.

Unsere qualifizierte Pflegeberatung dient der Verbesserung und Erleichterung der häuslichen Pflege und Betreuung – für Pflegepersonen wie für zu pflegende Menschen.
Überleitungspflege
aus dem
Krankenhaus
Bestens vorbereitet für den Alltag
Überleitungspflege als “Starthilfe” vom Krankenhaus in den Alltag.
- Besuch bereits im Krankenhaus
-
Wohnraum- und Hilfsmittelberatung
bis zu 4.000 € - Schulung der Pflegeperson zu Hause
Verpflichtende Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug
nach § 37 Absatz 3 SGB XI
Individuelle Beratung zur Optimierung Ihrer Lebenssituation
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Klärung Bedarf von Pflegehilfsmitteln
- Passende Pflegeberatung
Zusätzliche
Unterstützung bei
der Pflege zu Hause
nach § 45 SGB XI
zu Hause
- Im Bereich der Mobilisierung und Lagerung
- Zur Körperpflege und Ernährung
- Wichtige Entlastungsmöglichkeiten
Die Kosten für die individuellen Beratungsleistungen sind durch gesetzliche Ansprüche gedeckt und können im Falle der Beratung nach § 45 SGB XI auch über die Krankenkasse der Pflegeperson abgerechnet werden.

Benötigen Sie nähere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns bei Fragen aller Art. Wir beraten Sie Individuell abgestimmt auf Ihre Pflegesituation.
Unsere Beratung zur Optimierung Ihrer Pflege
Über 30 Jahre Erfahrung im Bereich der häuslichen Pflege geben uns die Fähigkeit uns immer wieder auf neue Menschen und Situationen einzulassen und ihre besonderen Wünsche und Ideen umzusetzen und passend zu gestalten.
Keine Pflege ohne Beratung
Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Seite und sind für Sie da.
